Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Heidelberger Kommentar

Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen.

Der Kommentar wendet sich an alle, die in anwaltlicher, behördlicher und gerichtlicher Praxis sowie in Lehre und Wissenschaft mit dem Verfassungsrecht, dem BVerfG und seinem Prozessrecht befasst sind.

Sein besonderes Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusammenfassenden Überblick gewürdigt.

Details zur Neuauflage

Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die zwischenzeitlich ergangene umfangreiche Rechtsprechung der beiden Senate und der Kammern des BVerfG und die seit der Vorauflage erfolgten Änderungen des BVerfGG, namentlich das neue Verfahren über den Ausschluss verfassungswidriger Parteien von der staatlichen Finanzierung. Alle in der amtlichen Sammlung des Gerichts veröffentlichten Senatsurteile und -beschlüsse werden nunmehr mit einem Entscheidungsnamen und dem Entscheidungsjahr zitiert. Eine Synopse der Änderungsgeschichte des BVerfGG sowie der Richterspiegel ergänzen den Kommentar.

Renommierter Autorenkreis

Die Verfasser sind aktive und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVerfG, die in Justiz, Wissenschaft, Ministerialverwaltung und Rechtsanwaltschaft tätig sind. Ihre persönlichen Erfahrungen mit der prozessualen Praxis des BVerfG und genaue Kenntnis der internen Abläufe einerseits sowie die wissenschaftlich fundierte Erläuterung des Verfahrensrechts des höchsten deutschen Gerichts andererseits zeichnen den Heidelberger Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus.

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