Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland - Schweiz

Der Kommentar erläutert die zahlreichen Besonderheiten des DBA zwischen Deutschland und der Schweiz. Sämtliche gegenseitigen Bezüge zum deutschen und schweizerischen Steuerrecht, insbesondere die Zusammenhänge zum deutschen Außensteuerrecht, sind berücksichtigt.

Der Flick/Wassermeyer/Kempermann liefert seit knapp 40 Jahren alles, was natürliche Personen und Unternehmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung brauchen: Verlässliche Praxislösungen, fundierte und vom BFH zitierte Kommentierungen nebst umfassender Dokumentation von deutschen sowie schweizerischen Textmaterialien, wie zum Beispiel die jeweiligen nationalen Verwaltungsanweisungen.

Die Vorteile

  • Führender Kommentar zum DBA Deutschland Schweiz
  • Verlässliche Praxislösungen und zahlreiche Beispiele
  • Fundierte und vom BFH zitierte Kommentierungen
  • Umfassende Dokumentation von deutschen und schweizerischen Textmaterialien

Hohe Relevanz

Wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz – oder andersherum? Vermögen im Nachbarland? Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten über die Grenze hinaus? Diese Fragen haben aufgrund der traditionell sehr engen bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland größte praktische Bedeutung für Grenzgänger, Investoren, Unternehmen und wegziehende Privatpersonen. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ist aufgrund der Investitionsvolumina und der Höhe des für Direktinvestoren tätigen Personals für beide Länder das wichtigste Abkommen. Bei Steuerfragen hierzu ist daher Spezialwissen gefragt – kurzum: der Flick/Wassermeyer/Kempermann.

Vollständige Information

Das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz sowie die flankierenden Regelungen zwischen der EU und der Schweiz sind durch zahlreiche Besonderheiten geprägt, die von den üblicherweise abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Musterabkommen bzw. der deutschen Verhandlungsgrundlage abweichen. Diese werden ausführlich erläutert und inhaltlich in den Gesamtzusammenhang eingebettet. Immer unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsauffassung. Der Kommentar berücksichtigt auch sämtliche gegenseitigen Bezüge zum deutschen und schweizerischen Steuerrecht, insbesondere die Zusammenhänge zum deutschen Außensteuerrecht. Mit den jeweiligen nationalen Verwaltungsanweisungen und der nationalen Rechtsprechung sowie zahlreichen Beispielen und allen notwendigen Texten im Wortlaut.

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