Medienstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (HK-MStV)

Im September 2020 hat der neue Medienstaatsvertrag den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Damit geht eine umfassende Neuregulierung der elektronischen Medien einher. Mit dem HK-MStV sind Sie immer auf aktuellem Stand.

Auch die Vorschriften zur Aufsicht haben umfangreiche Neuregelungen erfahren. Insgesamt lassen sich im Vergleich zum Rundfunkstaatsvertrag erhebliche Änderungen sowohl in der Systematik als auch in vielen Details verzeichnen.

Der Medienstaatsvertrag trägt technischen Entwicklungen ebenso Rechnung wie der Umsetzung von neuen Vorgaben auf unionaler Ebene. Überarbeitet und geändert wurden Regelungen zum Rundfunkbegriff- und Zulassungsvorschriften sowie die Plattformregulierung. Teilweise völlig neu oder mindestens erheblich geändert sind die Abschnitte zu

  • neuen Medienformen und -plattformarten
  • Medienintermediären
  • Benutzeroberflächen
  • Video-Sharing-Diensten

Das Standardwerk zum bisherigen Rundfunkstaatsvertrag sowie Jugendmedienschutzstaatsvertrag trägt diesen weitreichenden Änderungen Rechnung und wurde zum "Heidelberger Kommentar Medienstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag".

In gewohnter Qualität und Expertise - Herausgeber und Autoren sind namhafte Experten aus der deutschen Medienlandschaft - wird die gesamte historische Entwicklung des föderal vereinbarten Rundfunk- und Telemedienrechts einschließlich des Jugendmedienschutzrechts und der europäischen Entwicklungen berücksichtigt.

Der Kommentar bietet eine vollständige Informationsquelle zu verfassungsrechtlichen, einfachgesetzlichen und praktischen Streitfragen Dabei enthält er neben dem Text der Staatsverträge sämtliche relevanten begleitenden Texte wie die amtlichen Begründungen, die Ratifizierungsgesetze sowie Dokumente aus dem Europarecht und von Landesmedienanstalten, Rundfunkanstalten und Selbstkontrollorganisationen.

Ausführungen zur Entstehungsgeschichte geben wertvolle Erkenntnisse zu Hintergründen des Medienstaatsvertrags. Übersichtsbeiträge zur relevanten Verfassungsrechtsprechung, zu den einschlägigen Rechtsgrundlagen und zu den europäischen Entwicklungen bilden die Basis für die ausführlichen Einzelkommentierungen zum Medienstaatsvertrag und Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Dabei sind durchgängig die europarechtlichen Vorgaben durch die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) berücksichtigt.

Ihr Vorteil mit juris

im juris Portal werden die vier Aktualisierungslieferungen jährlich automatisch hinzugefügt. So bleiben Sie mühelos auf dem neuesten Stand.

Jetzt Produkt wählen und juris 30 Tage kostenfrei testen

Der Titel ist in folgenden Produkten enthalten:

juris Medienrecht

Unterstützt in allen Fragen des nationalen und europäischen Tele- kommunikations- und Rundfunk-rechts, inkl. Verlags-, Leistungs-schutz- und Wettbewerbsrecht.

Ihre Vorteile mit juris

Intelligent

Alle Rechtsinformationen sind untereinander vernetzt, damit Sie noch mehr aus Ihrer Recherche herausholen.

Effizient

Dank zuverlässiger Recherche-Ergebnisse sparen Sie viel Zeit und Aufwand.

Vollständig

Greifen Sie auf ein breites Angebot an Fachliteratur aus der jurisAllianz sowie Primärquellen wie Gesetze und Rechtsprechung zu.

Interaktiv

Mit den cleveren Features des juris Portals stellen Sie den Wissenstransfer im Team sicher.

Anwendungsorientiert

Durch die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Kunden können Sie sich auf unsere Erfahrung in der Rechtspraxis verlassen.

Zukunftsfähig

Profitieren Sie dank unseres datenbasierten Ansatzes von Lösungen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden.