Sozialgesetzbuch (SGB) XIV: Soziale Entschädigung

Kommentar

Zum 1. Januar 2024 ist das SGB XIV vollständig in Kraft getreten, mitsamt der Neustrukturierung des gesamten sozialen Entschädigungsrechts.

Als neues Leitgesetz löst das SGB XIV das seit vielen Jahrzehnten bestehende BVG und OÄG ab und trägt den veränderten Erfordernissen der Zeit Rechnung, insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von Opfern von Gewalttaten und Terrorismus.

Begleitend hierzu erscheint der HAUCK/NOFTZ SGB XIV Kommentar, unter der Federführung eines fachlich breit aufgestellten Autorenkreises aus Wissenschaft, Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Fachberatungsstellen.

Der HAUCK/NOFTZ im Überblick

  • Prägnante, detaillierte und praxisnahe Erläuterungen der Neuerungen des SGB XIV bzgl. Struktur und Gesetzessystematik
  • Umgrenzung des leistungsberechtigen Personenkreises
  • Definition des neuen Gewaltbegriffs und Leistungsspektrums, insbesondere die neuen "Schnellen Hilfen" (Frühintervention und Traumaambulanz)
  • Kompakte Darstellung von Verfahrensfragen: Antrag, Kausalitätsprobleme, Beweiserleichterungen
  • Umfassender Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen

Ihre Vorteile

  • Praktische Arbeitshilfen
  • Kenntlichmachung und Erläuterung von Neuerungen unter Berücksichtigung des alten Rechts
  • Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung des neuen Rechts
  • Fortlaufende Aktualisierung der Ergänzungslieferungen im juris Portal

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